Ohrenbaum

Wissenschaftlicher Beirat der Ohrenbaum-Gesellschaft

Der Beirat ist gemäß Gesellschaftsvertrag kein Organ der Gesellschaft. Es ist jedoch geplant, einen Beirat per Geschäftsführerbeschluss zu implementieren. Der Beirat soll die Geschäftsführung der Ohrenbaum bei der Bewertung von Investitionsvorhaben und -projekten im Rahmen des Aufgabenbereichs der Ohrenbaum als Gremium beratend unterstützen.

Die Bestellung und Abberufung von Beiratsmitgliedern fällt in die Zuständigkeit der Geschäftsführung der Ohrenbaum.

Derzeitige Besetzung des Beirats

Ein Beirat ist gemäß Gesellschaftsvertrag kein Organ der Gesellschaft. Die Ohrenbaum-GmbH hat keinen Beirat. Klicken Sie hier wenn Sie das nicht glauben..